Im Bereich der Grundschule und des Hortgeländes wurden neue Fahrbahnmarkierungen angebracht sowie der Fußgängerüberweg verlegt. Damit ist nun eindeutig geregelt und gut erkennbar, in welchen Bereichen gehalten bzw. geparkt werden darf und welche Flächen unbedingt freizuhalten sind.
Die wenigen Parkmöglichkeiten auf der rechten Fahrbahnseite können weiterhin genutzt werden, sofern platzsparend entlang der neu errichteten Mauer geparkt wird. Freizuhalten sind hingegen die linke Fahrbahnseite, der gesamte Bereich des Fußgängerüberwegs einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter davor und dahinter, der Ausgangsbereich des Hortes sowie die Zufahrt zum Grundstück August-Bebel-Straße 76 neben dem sogenannten „Blauen Haus“. Die neuen Markierungen machen diese Regelungen nochmals deutlich sichtbar.
Der Ortschaftsrat appelliert im Interesse der Sicherheit unserer Kinder erneut an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die geltenden Verkehrsregeln sowie die Parkordnung in diesem sensiblen Bereich konsequent einzuhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, Ihre Rücksichtnahme und Ihren Beitrag zu mehr Sicherheit auf dem Schulweg.
